AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

§ 1 Anwendbarkeit, Begriffsbestimmungen:

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mobile Tiertherapie – Melanie Boenisch, zertifizierte Tierheilpraktikerin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag gemäß der §§ 611 Abs. 1 BGB.

Der Vertrag kommt zustande zwischen Mobile Tiertherapie – Melanie Boenisch (Melanie Boenisch, Kirchweg 9, 32479 Hille) im Folgenden „Tiertherapeutin“ genannt und einem Tierhalter/Verfügungsberechtigten, im Folgenden „Tierhalter“ genannt.

Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen oder Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Tiertherapeutin.

§ 2 Behandlungsvertrag:

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tiertherapeutin annimmt und sich an die Tiertherapeutin zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet. Die Tiertherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z. B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder wenn die Tiertherapeutin aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder diese sie in Gewissenskonflikte bringen können. Der Honoraranspruch der Tiertherapeutin bleibt in diesem Fall für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Die Tiertherapeutin erbringt ihre Dienste aus rechtlichen Gründen ausschließlich in Deutschland. Hierzu zählen auch telefonische Beratungen/Leistungen.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages:
Die Tiertherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Tierhalter in Form der Anwendung der Kenntnisse und der Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung und Therapie beim Tier. Des Weiteren berät die Tiertherapeutin den Tierhalter umfassend sowohl fachlich als auch in wirtschaftlicher Hinsicht über anwendbare Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, die in ihrer Praxis zur Anwendung kommen und über deren Vor- und Nachteile. Der Tierhalter kann frei über die anzuwendende Diagnose- und Therapiemethode entscheiden. Soweit sich der Tierhalter nicht entscheidet oder entscheiden kann, ist die Tiertherapeutin befugt, die jeweilige Methode anzuwenden, die dem Willen des Tierhalters mutmaßlich entspricht.
In der Regel kommen durch den Tiertherapeuten Methoden zur Anwendung, die weder schulmedizinisch noch wissenschaftlich anerkannt sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der jeweils angewendeten Methode kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
Ein Heilversprechen wird daher nicht gegeben. Sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf Grundlage der AGB.
Der Tiertherapeut darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Tierhalters:

Es gibt keine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung des Tierhalters. Die Tiertherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr als gegeben erscheint. Dies trifft vor allem dann zu, wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Die Tiertherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die jeweils angewendete Therapie orientiert sich an den jeweiligen Möglichkeiten des Tieres sowie an deren körperlichen Voraussetzungen. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch den Tiertherapeuten angewendeten Methoden und Therapien nur einen optimalen Erfolg erzielen können, wenn diese auch außerhalb der Behandlung beim Tiertherapeuten konsequent durchgeführt und umgesetzt werden.

§ 4 Termine / Hausbesuche:

Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese per Post, per E-Mail oder telefonisch von der Tiertherapeutin bestätigt wurden. Die Tiertherapeutin wird bei Hausbesuchen, wenn es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommt, den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informieren.
Tritt der Kunde bei Ankunft der Tiertherapeutin vom Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandskosten in Höhe des zu erwarteten Honorars zzgl. der Wegegebühren in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

Termin-Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin persönlich per Telefon oder E-Mail erfolgen. Wird der Termin später als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt, fällt eine Pauschale in Höhe der Hälfte des zu erwarteten Honorars an. Für nicht abgesagte Termine (auch Telefontermine) und wenn ein Termin nicht zustande kommt, weil Sie nicht zuhause / am Stall anzutreffen sind, tragen Sie die vollen Behandlungskosten des zu erwarteten Honorars zzgl. der Wegegebühren. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

Fahrtkosten:
Die Höhe der Fahrtkosten kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

Gebühren:
Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

§ 5 Honorierung der Tiertherapeutin / Zahlungsbedingungen:

Die Tiertherapeutin hat für ihre Dienstleistungen Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tiertherapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der Preisliste Stand Oktober 2023 aufgeführten Gebühren. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder in Form von Kartenzahlung (über „SumUp“, sofern technisch möglich) zu entrichten. Der Tierhalter erhält hierbei, wenn gewünscht, eine Quittung als Zahlungsnachweis. Die Tiertherapeutin schickt die Rechnung zeitnah per E-Mail nach der erfolgten Behandlung zu. Die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes gilt als Ablieferungsbeleg.

Vermittelt die Tiertherapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z. B. Laborleistungen), dann ist die Tiertherapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In der Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Tiertherapeutin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Tiertherapeutin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitender Leistungen beim Tierhalter eigene Honorare geltend zu machen. Lässt die Tiertherapeutin Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z. B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare der Tiertherapeutin.

Gesetzliche Vorschriften:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den Tiertherapeuten ist ausgeschlossen.
Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für frei verkäufliche Arzneimittel, Nahrungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tiertherapeuten empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tiertherapeuten keinen Einfluss.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tiertherapeuten oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.

§ 6 Haftung:

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.

Von der Tiertherapeutin werden überwiegend Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden und sind überdies gesetzlich unzulässig.

Der Tierhalter bzw. der Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die sowohl an Personen und der Praxisausrüstung durch ihn bzw. durch das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

§ 7 Urheberrecht

Die im Rahmen der Beratung zur Verfügung gestellten Informationen (z. B. Hinweistexte) sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten. Es werden keine Urheber-, Nutzungs- und sonstige Schutzrechte an den Inhalten auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist nur berechtigt, den Inhalt zu eigenen Zwecken zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, den Inhalt im Internet oder anderweitig Dritten zu Verwertung zu Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung der Inhalte in sozialen Netzwerken. Eine öffentliche Wiedergabe oder sonstige Weiterveröffentlichung und eine gewerbliche Veröffentlichung der Inhalte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte im abgerufenen Inhalt nicht entfernen. Urheberrechtsverletzungen werden in jedem Fall rechtlich verfolgt.

§ 8 Auskunftspflicht des Tiertherapeuten:

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Tiertherapeutin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter/Verfügungsberechtigten davon entbunden werden. Sobald die Tiertherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Hierzu gehört z. B. die Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung zu Auskünften.
Die Tiertherapeutin führt Aufzeichnungen über seine erbrachten Leistungen in Form einer Patientenakte. Dem Tierhalter steht keine Einsicht in diese Patientenakte zu. Des Weiteren kann diese auch nicht vom Tierhalter angefordert oder verlangt werden. Sofern der Tierhalter eine Behandlungsakte verlangt, erstellt die Tiertherapeutin diese kosten- und honorarpflichtig aus der vorhandenen Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk „Kopie“ mit Hinweis, dass sich das Original in der Patientenakte befindet.
Die Patientenakten werden von der Tiertherapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.

§ 9 Datenschutz:

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden. Eine Datenschutzerklärung ist auf der Homepage zu finden.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist der jeweilige Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Minden.

§ 11 Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung